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  • Bauplanung
  • Bauüberwachung
  • Qualitätskontrolle

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Bauplanung

Die Bauplanung stellt einen Vorgang dar, bei dem Ihr Bauvorhaben zunächst gedanklich entwickelt und anschließend virtuell gestaltet und in Bauzeichnungen festgehalten wird.

 

Die Umsetzbarkeit Ihrer Wünsche und Vorstellungen wird mit den behördlichen Vorschriften gemäß Landesrecht in Übereinstimmung gebracht.

 

Der erste Abschnitt des Bauprozesses ist die Bauplanung, welche allerdings noch während der Bauausführung fortgesetzt wird.

 

Gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wird die Bauplanung in Phasen gegliedert, von denen je nach Komplexität des Bauvorhabens Teilpunkte entfallen können:

 
 
Grundlagenermittlung

Sie sollten Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen ...

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...so genau wie möglich schildern können. Besonders wichtig ist beispielsweise, auf welches Detail Sie besonderen Wert legen, wie Ihr finanzieller Rahmen aussieht, ob Sie Eigenleistungen erbringen können oder wollen und welche Erwartungen Sie zukünftig an Ihr Bauobjekt haben.

 

Eventuell können Sie uns auch Skizzen oder Fotos vergleichbarer Objekte vorlegen. Sogar Fotos von Negativbeispielen können eine Planungshilfe sein.


• Klärung der Aufgabenstellung und technischer sowie wirtschaftlicher Grundsatzfragen
• Ergebnisdarstellung

Vorplanung

• Analyse der Grundlagen ...

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• überschlägige Systemauslegung
• Erstellung Planungskonzept
• eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten
• Kostenschätzung nach DIN 276
• Ergebnisdarstellung

Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung werden die wesentlichen ...

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... konstruktiven Merkmale Ihres Bauvorhabens festgelegt. Sie entscheiden sich für Baumaterialien sowie Bautechnik und in welchem Ausstattungsniveau diese angewendet werden. Mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung unterstützen wir Ihre Entscheidung.


Weiterhin werden die Leistungen aller beteiligter Gewerke (z. B. Vermesser, Tragwerksplaner, Baugrundgutachter, …) integriert und bereits in dieser Phase die Freianlagen im Entwurf geplant.


• Berechnung und Auslegung der Anlage
• Entwurfszeichnungen Maßstab 1:100
• Projektbeschreibung
• Kostenberechnung nach DIN 276
• Ergebnisdarstellung

Genehmigungsplanung

Ein vorhandener Entwurf ist die Grundlage ...

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... einer Genehmigungsplanung.

 

Die Genehmigungsplanung umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrages mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bauordnungsbehörde.


In Deutschland besteht ein derartiger Bauantrag - für ein Bauvorhaben - meist aus folgenden Teilen:


• dem Eingabeplan incl. Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
• dem Bauantragsformular
• der Baubeschreibung
• dem statistischen Erhebungsbogen
• dem Wärmeschutznachweis
• dem Standsicherheitsnachweis (Statische Berechnung, Statik)
• dem amtlichen Lageplan, i. d. R. im Maßstab 1:250 bis 1:1000
• evtl. weitere notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.


In Deutschland dürfen Genehmigungsplanungen nur von Bauvorlageberechtigten angefertigt werden. Diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert und üblicherweise werden Architekten oder Bauingenieure sowie weitere bautechnisch qualifizierte Fachkräfte an der Planung beteiligt. Als Grundlage der Ausführungsplanung dient die Genehmigungsplanung.


Zusätzlich notwendige Nachweise, wie der Standsicherheitsnachweis (Statik), Brandschutz- und Wärmeschutznachweis sind separate Leistungen, die zumeist von unterschiedlichen Fachplanern erbracht werden. Diese sind gesondert zu beauftragen. Wir vermitteln aber sehr gern Kontakte zu kompetenten Partnern.


• Erarbeitung der Vorlagen für Zustimmungen und Genehmigungen
• Verhandlungen mit Behörden
• Zusammenstellung der Unterlagen

Ausführungsplanung

Grundlage für die Ausführungsplanung ist die ...

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... Genehmigungsplanung in Verbindung mit der Baugenehmigung und der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.


Die Ausführungsplanung wird auch Werkplanung genannt.


Während der Ausführungsplanung wird die vorausgegangene Entwicklungs- bzw. Entwurfsplanung soweit abgearbeitet, dass der Realisierung des Bauvorhabens nichts mehr im Weg steht.

 

Um Detailpunkte zu lösen, findet während des Planungsprozesses meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Ingenieuren, Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt.

 

Die Erstellung von Werkplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:50, Details von Maßstab 1:20 bis Maßstab 1:1), ist Schwerpunkt der Ausführungsplanung.

 

Ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird, ist Ziel der Ausführungsplanung. Die nachfolgenden Versionen eines Planes werden mit Indexen versehen, da die Ausführungsplanung ein komplexer und interaktiver Prozess ist, in dessen Verlauf es zu Planungsänderungen kommen kann.

 

Alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind, sind in den Ausführungsplänen enthalten, beispielsweise Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit sowie Toleranzen und Verarbeitungshinweise.

 

Aber auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform können Bestandteil der Ausführungsplanung sein, beispielsweise Türlisten, um alle erforderlichen Türen zu beschreiben.

 

Bei Gewerken, mit Vorfertigung in stationären Betrieben, folgt meist nach der Ausführungsplanung eine Werkstattplanung oder Montageplanung. Beispielhaft dafür ist der Stahlbau.

 

Voraussetzung für die Mengenermittlung (bausprachlich Massenermittlung) ist die Ausführungsplanung, sie dient damit zur Vorbereitung der Vergabe. Die Ausführungspläne (Aufmaßpläne) zum Aufmaß und die damit verbundene Mengenermittlung werden bei der Abrechnung der Bauleistung verwendet.


• Erstellung der Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50, Detailzeichnungen 1:5 bis 1:20
• Projektbeschreibung zur Ausführung

Vorbereiten der Vergabe

In dieser Phase werden Mengen und Massen ...

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... als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter ermittelt und zusammengefasst.

 

Alle erforderlichen Bauleistungen werden in Leistungsbereiche gegliedert und mit ausführlichen Leistungsbeschreibungen hinterlegt. Ein derartiges Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage zur Einholung von vergleichbaren Angeboten.


• Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Einholung von vergleichbaren Angeboten für die Ausführung

Mitwirkung bei der Vergabe

Mit der Vergabe unterstützen wir ...

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... den Bauherrn bei der Einholung von vergleichbaren Angeboten. Grundlage bildet hier ein entsprechendes Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibung mit Mengenerfassung).

 

Anschließend werden die Angebote geprüft, gewertet und durch Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen ausgewertet und eventuell Verhandlungen mit Bietern über Preisnachlässe geführt.

 

Weiterhin unterstützen wir den Bauherrn bei der Auftragserteilung und Vertragsgestaltung.


• Prüfung und Wertung der Angebote
• Aufstellung eines Preisspiegels
• Mitwirkung bei der Auftragserteilung

Bauüberwachung

Als sogenannte "Sachwalter des Bauherrn" werden ...

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... vom Auftraggeber, meist dem Bauherrn, Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung eingesetzt. Sie übernehmen vorrangig Überwachung und Überprüfung zu erbringender Leistungen (Bausoll), koordinieren Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.


Die Vertretungsbefugnis der Objektüberwachung/ Bauoberleitung für Belange des Auftraggebers ist oftmals unklar. Beispielsweise ist der Objektüberwacher/Bauoberleiter ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, kostenwirksame Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen. Für die Koordinierung der Leistungserbringung (Personaleinsatz, Materiallieferungen etc.) sorgt die Bauleitung/Bauführung des Bauunternehmens, sie ist außerdem Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers.


• Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Planung, den Leistungsverzeichnissen sowie den anerkannten Regeln der Technik
• Mitwirkung bei der Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen
• Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel
• Überwachung der Mängelbeseitigung

Objektbetreuung und Dokumentation

• Erstellen von Bestandsplänen ...

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• systematische Zusammenstellung aller objektrelevanten Unterlagen
• Aufstellen von Aufrüstungsverzeichnissen
• Aufstellen von Inventarverzeichnissen

Telefon: +49 (0) 35386 / 60 92 0 - Telefax: +49 (0) 35386 - 60 92 29 - Email: info(at)plantec-md.de
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